Hauptaufgaben:
- Abmeldungen
- Anmeldungen
- Adressänderungen
- Führen der allgemeinen Personenmutationen
- Adressauskünfte
- Heimatausweis
- Identitätskarte
- Ausländerausweise
- GA-Verkauf
- Wohnsitzbestätigungen
- Hundewesen
Keine Zivilstands-Bestätigungen durch die Einwohnerkontrolle
Wer von Pensionskassen aufgefordert wird, seinen Zivilstand bestätigen zu lassen, muss sich beim Zivilstandsamt seines Heimatortes melden. Wir, als ihre Wohnsitzgemeinde, können nur den Wohnsitz bestätigen. Für die Führung des Zivilstandes ist das Zivilstandesamt zuständig. Das offizielle Dokument für die Zivilstands-Bestätigung nennt man «Personenstandsausweis».
Wir danken für das Verständnis.
| Name | Funktion | Kontakt | |
|---|---|---|---|
| Carmen Röthlisberger | Verwaltungsangestellte und Stv. Gemeindeschreiberin |