Sie verlassen Hochwald?
Schade, dass Sie Hochwald verlassen. Wir wünschen Ihnen jedoch für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Bitte melden Sie sich entweder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Hochwald oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.
Für die Abmeldung benötigt die Gemeindeverwaltung Hochwald folgende Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.
- Abmeldeformular
- Kopie ID / Pass
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie dafür ca. einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei. Wir benötigen die Adresse Ihres neuen Wohnortes im Ausland. Zudem benötigt die Steuerabteilung von Ihnen eine Vollmacht für eine Zustelladresse, an welche die Steuerunterlagen in der Schweiz zugestellt werden können. Ausländische Staatsangehörige müssen ihren Ausländerausweis mitbringen, da dieser mit der Abmeldung ins Ausland seine Gültigkeit verliert und von uns ans Migrationsamt zurückgesendet werden muss.
Den Antrag auf eine neue Identitätskarte müssen Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten stellen. Minderjährige müssen für die Beantragung einer Identitätskarte in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen. Für Minderjährige unter gemeinsamer elterlicher Sorge braucht es die schriftliche Einwilligung des nicht anwesenden Elternteils. Das entsprechende Formular «Einwilligungserklärung» finden Sie hier. Der vorsprechende Elternteil muss dieses Formular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegen, ebenso eine Kopie des unterschriebenen Passes oder der Identitätskarte des nicht anwesenden Elternteils.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Aktuelles Passfoto schwarz-weiss oder farbig. Bitte beachten Sie die genauen Anforderungen an das Passfoto
- Alte Identitätskarte
- Bei Verlust der ID: Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle (Siehe Bemerkung unten)
Gebühren
- Erwachsene CHF 70.00 (Gültigkeit 10 Jahre)
- Kinder (0-18 Jahre) CHF 35.00 (Gültigkeit 5 Jahre)
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren mit dem Antrag Bar oder mit Karte bezahlt werden müssen. Es dauert 7-10 Arbeitstage, bis Sie Ihre neue Identitätskarte erhalten.
Verlust der ID
Wenn Sie ihre ID verloren haben oder diese gestohlen wurde, müssen Sie den Verlust so schnell wie möglich bei einem Schweizer Polizeiposten anzeigen. Eine neue Identitätskarte kann nur gegen die von der Polizei ausgestellte Verlustsanzeige beantragt werden.
Kombiangebot (Pass und Identiätskarte zusammen)
Pass und Identitätskarte können auch als Kombiangebot bestellt werden. Gemeinsam bestellt sind die beiden Ausweise günstiger, als bei Einzelbestellung. Das Kombiangebot kann aber nicht bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden. Sie erhalten dieses im Passbüro.
Um das Kombiangebot bestellen zu können, gehen Sie bitte nach den folgenden Schritten vor:
- Sie melden sich telefonisch beim Ausweiszentrum in Solothurn oder füllen das Formular unter folgendem Link aus.
- Für die Erfassung der biometrischen Daten (elektronisches Foto und Fingerabdruck) haben Sie die Wahl zwischen den Passbüros Solothurn, Basel oder Liestal. Bitte teilen Sie Ihre Wahl bei der telefonischen Anmeldung beim Ausweiszentrum Solothurn mit.
- Das Ausweiszentrum prüft Ihre Daten und übermittelt diese an das gewählte Passbüro weiter.
- Sie vereinbaren telefonisch einen Termin mit dem gewählten Passbüro zur Erfassung der biometrischen Daten. Bitte bringen Sie die bestehenden Ausweise mit. Ein Foto ist nicht erforderlich. Dieses wird für Pass und ID vor Ort erstellt.
- Sie erhalten Ihren Pass und Ihre Identitätskarte in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen.
Adressen:
Ausweiszentrum Solothurn
Hauptbahnhofstr. 12 / Postfach 132
4501 Solothurn
Telefonnummer zur Anmeldung: 032 627 63 70
Passbüro Basel:
Einwohneramt Basel-Stadt
Spiegelgasse 6 (Spiegelhof)
4001 Basel
Telefon allgemein: 061 267 41 00
Telefon für Pass/ID-Abholung: 061 267 70 98
Passbüro Liestal:
Passbüro Basel-Landschaft
Mühlegasse 8 / Postfach
4410 Liestal
Telefon: 061 552 58 69
Gestützt auf § 7 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz; BGS 614.71) müssen Personen, die einen mehr als drei Monate alten Hund halten, diesen der Einwohnergemeinde melden. Ebenso ist die Weitergabe und der Tod des Hundes meldepflichtig.
Hundehaltende und ihre Hunde müssen in der AMICUS-Datenbank registriert sein. Die registrierten Daten dienen als Basis für den Einzug der Hundesteuer. Hundehaltende müssen dafür besorgt sein, dass ihre Daten auf der Datenbank stets korrekt sind. Zu deren Kontrolle haben Hundehaltende die Möglichkeit, sämtliche relevanten Daten online unter www.amicus.ch einzusehen. Das Login erfolgt via Personen-ID und Passwort.
- Haben Sie keine Personen-ID, sind jedoch bei der Gemeinde als Hundehaltende registriert, dann wenden Sie sich bitte an den Helpdesk von AMICUS.
- Sind Ihre Adressdaten auf der Datenbank fehlerhaft, dann wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle.
- Weitergabe, Übernahme, Ausfuhr oder Tod Ihres Hundes melden Sie direkt in der AMICUS-Datenbank oder bei der Einwohnerkontrolle.
- Sind die Hundedaten nicht korrekt oder unvollständig (z.B. Chip, Rasse, etc.) oder fehlt der Hund in der Datenbank, dann melden Sie sich bitte bei Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierazt.
Hundesteuer
Die Hundesteuer in Hochwald beträgt pro Jahr und Hund CHF 80.00.
Bezug der Hundesteuer
Die Rechnung der Hundesteuer erfolgt bis spätestens Ende April des Jahres. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung, erfolgt eine Mahnung. Wird die Hundesteuer trotz Mahnung nicht beglichen, erstattet die Gemeinde Hochwald Strafanzeige gestützt auf § 15 des Hundegesetzes.