Dienstleistungen

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    Abmeldung

    Sie verlassen Hochwald?

    Schade; wir wünschen Ihnen jedoch für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

    Bitte melden Sie sich entweder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Hochwald oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.

    Für die Abmeldung benötigt die Gemeindeverwaltung Hochwald folgende Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.

    • Abmeldeformular
    • Kopie ID / Pass

    Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie dafür ca. einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei. Wir benötigen die Adresse Ihres neuen Wohnortes im Ausland. Zudem benötigt die Steuerabteilung von Ihnen eine Vollmacht für eine Zustelladresse, an welche die Steuerunterlagen in der Schweiz zugestellt werden können. Ausländische Staatsangehörige müssen Ihren Ausländerausweis mitbringen, da dieser mit der Abmeldung ins Ausland seine Gültigkeit verliert und von uns ans Migrationsamt zurückgesendet werden muss.

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    Abstimmungen und Wahlen

    Das amtliche Wahl- und Stimmmaterial und das Wahlpropagandamaterial ist den Stimmberechtigten gemäss der Zustellfrist in der Einberufung bzw. in der Regel (wenn die Frist für die briefliche Stimmabgabe nicht verkürzt wurde) bis spätestens am 4. letzten Samstag vor dem Wahl- und Abstimmungstag zuzustellen. 

    Sollten Sie kein Stimmmaterial erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Einwohnerdienste. 


    Die Ergebnisse werden beim Anschlagkasten bei der Gemeinde sowie im GemeindeNewsApp publiziert.

     

     

    Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten? 

    Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit den Stimmzetteln in die im Stimmrechtscouvert vorgesehenen Fächer. Achten Sie darauf, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint

    Sie können das Antwort-Couvert per Post schicken, oder in den Abstimmungsbriefkasten beim Gemeindehauseingang einwerfen. Damit das Couvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen. 

     

    • Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: 
    • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Couvert
    • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben
    • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen
    • Ihr Stimm-Couvert trifft zu spät ein.
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    Adressauskünfte

    Sie benötigen eine Adressauskunft?

    Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Firmen sowie Privatpersonen richten Ihre Begründete Anfrage schriftlich per Mail (gemeindeverwaltung@hochwald.ch) oder Post an die Einwohnerdienste.

    Im Rahmen des Datenschutzgesetzes geben wir Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort und Staatsangehörigkeit, Adresse, Zuzugs- und Wegzugsort sowie Datum von Zu- und Wegzug einzelner Personen bekannt. Der Zivilstand und das Todesdatum werden nur bekannt gegeben, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird. Je genauer Ihre Angaben zur gesuchten Person sind (z.B. Geburtsdatum), umso eher lässt sich die gesuchte Person finden.

     

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    Anlassbewilligung

    Sie wollen einen Anlass in der Gemeinde Hochwald organisieren? Der Anlass findet auf öffentlichem Grund statt und/oder ist mit einer Gelegenheitswirtschaft (Verkauf von Speisen und Getränken gegen Entgelt) verbunden? Hier finden Sie alle nötigen Informationen rund um die Bewilligung von Anlässen.

    Für gastwirtschaftliche Gelegenheitsanlässe, sowie den Handel im Rahmen eines Einzelanlasses sind gemäss §9 Abs. 2 und §23 Abs. 2 des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes des Kantons Solothurn Anlassbewilligungen notwendig, wofür gemäss §100 die Einwohnergemeinden zuständig sind.

    Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird oder eine Freinacht eingereicht werden will.

    Je nach Grösse und Art des Anlasses können verschiedene weitere Bewilligungen oder Konzepte (Verkehr / Sicherheit) notwendig werden, sowie gegebenenfalls Gebühren für Bewilligungen anfallen. Die genauen Informationen finden Sie im Gesuch für eine Anlassbewilligung. Bitte reichen Sie das Gesuch mindestens drei Monate vor dem Anlass ein. Für Grossanlässe können längere Fristen verlangt werden. 

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    Anmeldung

    Herzlich willkommen in Hochwald!

    Bitte melden Sie sich entweder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Hochwald oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen an. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig in der alten Wohngemeinde abmelden.

    Für die Anmeldung benötigt die Gemeindeverwaltung Hochwald folgende Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.

    • Anmeldeformular
    • Kopie ID / Pass
    • Kopie Mietvertrag / Kopie Kaufvertrag
    • Kopie Krankenkassenkarte oder Police
    • Abmeldebescheinigung der alten Gemeinde
    • Original Ausländerausweis (alle Ausländer)

     

    Ausländische Staatsangehörige, welche neu in die Schweiz einreisen, müssen folgende Unterlagen zur Anmeldung mitbringen:

    • Pass/Identitätskarte
    • Arbeitsvertrag oder Studienbescheinigung
    • Aufenthaltsgesuch Nichterwerbstätige (wenn kein Arbeitsvertrag und keine Studienbestätigung)
    • Mietvertrag oder bei Untermiete das Einverständnis der Verwaltung oder des Eigentümers
    • Nachweis Krankenversicherung
    • Nachweis finanzielle Mittel (falls ohne Arbeitsvertrag)
    • Geburtsurkunde
    • Eheschein (falls verheiratet)
    • Scheidungsurteil (falls geschieden)
    • Geburtsurkunde/n Kinder (falls Kinder angemeldet werden müssen)
    • Sorgerechtsentscheid bei geschiedenen / nicht verheirateten Eltern
    • Einverständniserklärung Zuzug bei getrennt lebenden Eltern (Sorgerecht beider Eltern)
    • Familiennachzugsgesuch
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    Anmeldung Wochenaufenthalt

    Sie möchten sich in Hochwald als Wochenaufenthalter/in anmelden? Eine Anmeldung zum Aufenthalt wird nur in begründeten Fällen zugelassen. Wir bitten Sie deshalb, die beiden Forulare auszufüllen und mit den entsprechenden Unterlagen an die Gemeinde Hochwald zu schicken. Danach wird Ihr Gesuch geprüft und Sie erhalten anschliessend die Mitteilung, ob wir Sie als Wochenaufenthalter/in in Hochwald anmelden können. Die Voraussetzungen zum Aufenthalt werden von uns jährlich geprüft. Sollten Sie Ihren Wochenaufenthalt bei uns beenden, bitten wir Sie, dies mitzuteilen.

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    Arbeitslosenhilfe / RAV-Anmeldung

    Bei Stellenverlust oder bei der Suche nach einer neuen Stelle nehmen wir Ihre Neuanmeldung entgegen und vermitteln Sie an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).

    Das Formular für die RAV-Anmeldung erhalten Sie bei uns am Schalter. 

    Für die Arbeitsvermittlung ist das RAV in Oberwil zuständig.

    Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV
    Mühlemattstrasse 22
    4104 Oberwil

    Telefon: 061 552 05 80
    rav.oberwil@bl.ch

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    Aufgrabungsgesuch

    Sämtliche Arbeiten, welche Belags- respektive Oberflächenaufbrüche von öffentlicher Allmend zur Folge haben, benötigen eine Bewilligung der Gemeinde. Betrifft ein solcher Belags- bzw. Oberflächenaufbruch eine Kantonsstrasse, so wird eine Bewilligung der Kantons gebraucht.

    Die Aufgrabung von öffentlichem Grund auf Gemeindeparzellen untersteht der Verantwortung des Werkhofes. Das vollständig ausgefüllte Aufgrabungsgesuch (inkl. Situationsplan) ist mindestens sieben Arbeitstage vor Arbeitsbeginn per Post oder E-Mail an die Gemeindeverwaltung (gemeindeverwaltung@hochwald.ch) einzureichen. 

     

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    Baubewilligungsverfahren

    Sie möchten etwas baulich verändern? Hier finden Sie alle Informationen rund um das Baubewilligungsverfahren. Die im Amtsblatt ausgeschriebenen Baupublikationen können während 14 Tagen nach Veröffentlichung am Schalter der Bauverwaltung während den regulären Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden. Die Formulare für das kommunale sowie kantonale Gesuchsverfahren, sowie die gesetzlichen Vorgaben finden Sie im Anschluss.

    Wer Bauten und Anlagen erstellen, ändern oder in ihrer Nutzung anpassen möchte, benötigt gemäss der Kantonalen Bauverordnung eine Baubewilligung. Die Bauverwaltung koordiniert das Bewilligungsverfahren mit den kommunalen und kantonalen Behörden und Prüfstellen. Sie kontrolliert die Baubegehren auf die baurechtlichen Belange und die Zonenkonformität und erteilt nach bestandener Prüfung der Gesuche die Baubewilligung. Sie ist zuständig für die baupolizeilichen Kontrollen im Hoch- wie auch im Tiefbau.

    Für baurechtliche Auskünfte oder Fragen zum Bereich Tiefbau melden Sie sich bitte für eine Terminvereinbarung bei der Bauverwaltung unter Tel. 061 / 706 25 10 oder per E-Mail an bau@dornach.ch

    Für die Bestellung eines beglaubigten Situationsplanes wenden Sie sich an den Kreisgeometer Sutter Ingenieure- und Planungsbüro AG Tel. 061 / 715 95 32 oder per E-Mail mst@sutter-ag.ch

    Das Baugesuch mit den benötigten Beilagen ist bei der Bauverwaltung der Gemeinde einzureichen. Bitte beachten Sie die Unterscheidung zwischen normalen Baugesuchen und Baugesuchen im vereinfachten Verfahren. Letztere sind nur für Vorhaben von untergeordneter Bedeutung. Auf den Formularen und in den entsprechenden Online-Diensten finden Sie die Angaben zur Anzahl und den zusätzlich einzureichenden Unterlagen. Leider können unvollständige oder nicht unterzeichnete Gesuche nicht behandelt werden und werden retourniert.

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    Beglaubigung

    Eine Beglaubigung bescheinigt die Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie. Am Schalter der Einwohnergemeinde werden Beglaubigungen für Hobler Einwohnerinnen und Einwohner vorgenommen. Beglaubigungen können ausserdem durch Notare und durch die Staatskanzlei ausgestellt werden.

    Beglaubigungen von Unterschriften können nur vorgenommen werden, wenn die Unterschrift in Gegenwart der beglaubigenden Person getätigt wird und die unterschreibende Person sich mit Pass oder Identitätskarte ausweist.

    Für die Beglaubigung von Fotokopien muss das Original vorgelegt werden.

    Eine Beglaubigung ist keine Beurkundung! Die Beglaubigung bezieht sich nur auf die Echtheit der Unterschrift oder der Kopie. Die Beurkundung betrifft dagegen den Inhalt des Schriftstücks.

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    Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Wochenaufenthalt)

    Die Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) bescheinigt, dass Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Hochwald begründen und in Hochwald sowohl steuerpflichtig als auch wahl- und stimmberechtigt sind.

    Die Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt ist ein persönliches Dokument und wird Ihnen gegen Vorlage Ihres Ausweises und Angabe der auswärtigen Adresse, per Mail, per Telefon oder am Schalter ausgestellt.

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    Bestattung

    Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange und Fragen gerne zur Verfügung. 

    Die Angehörigen von Personen, welche in Hochwald verstorben sind, werden gebeten den Todesfall bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Eine Voranmeldung ist erwünscht. Mitzubringen sind:

    • die ärztliche Todesbescheingiung (Original)
    • das Familienbüchlein
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    Betreibungsregisterauszug

    Benötigen Sie einen Betreibungsregisterauszug?

    Ein Betreibungsregisterauszug gibt Auskunft über das aktuelle oder vergangene Schuldverhältnis einer natürlichen oder juristischen Person. Ein allfälliges Schuldverhältnis wird von einem Betreibungsamt im Betreibungsregister erfasst und zwar jeweils am Wohnort oder Hauptsitz der betroffenen Person oder Firma.

    Betreibungsregisterauszüge können Sie beim Betreibungsantm Dorneck bestellen.

    Betreibungsamt Dorneck
    Amthausstrasse 15
    4143 Dornach SO

    Tel. 061 704 70 25

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    Einbürgerungsverfahren

    Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Hochwald erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

    Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt. Informationen finden Sie auch beim Amt für Gemeinden. 

    Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

    Wir empfehlen Ihnen, sich vorgängig bei der Gemeindeschreiberei der Gemeinde Hochwald zu informieren. Nach einem Informationsgespräch werden Ihnen die notwendigen Gesuchsunterlagen abgegeben. Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. 

     

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    Geburtsurkunde

    Benötigen Sie eine Geburtsurkunde?

    Zuständig für Geburtsurkunden ist das Zivilstandsamt Ihres Geburtsortes.

    Hier finden Sie die Liste der Zivilstandsämter.

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    Handlungsfähigkeitszeugnis

    Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht. Handlungsfähigkeitszeugnisse stellt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB aus. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können dort persönlich (mit Vorlage eines amtlichen Ausweises) ein Zeugnis verlangen.

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    Hundekontrolle

    Gestützt auf § 7 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz; BGS 614.71) müssen alle die einen mehr als drei Monate alten Hund halten, diesen der Einwohnergemeinde melden. Ebenso ist die Weitergabe und der Tod des Hundes meldepflichtig.

    Hundehaltende und Ihre Hunde müssen in der AMICUS-Datenbank registriert sein. Die registrierten Daten dienen als Basis für den Einzug der Hundesteuer. Hundehaltende müssen dafür besorgt sein, dass Ihre Daten auf der Datenbank stets korrekt sind. Zu deren Kontrolle haben Hundehaltende die Möglichkeit, sämtliche relevanten Daten online unter www.amicus.ch einzusehen. Das Login erfolgt via Personen-ID und Passwort.

    • Haben Sie keine Personen-ID, sind jedoch bei der Gemeinde als Hundehaltende registriert, dann wenden Sie sich bitte an den Helpdesk von AMICUS.
    • Sind Ihre Adressdaten auf der Datenbank fehlerhaft, dann wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle.
    • Weitergabe, Übernahme, Ausfuhr oder Tod Ihres Hundes melden Sie direkt in der AMICUS-Datenbank oder bei der Einwohnerkontrolle.
    • Sind die Hundedaten nicht korrekt oder unvollständig (z.B. Chip, Rasse, etc.) oder fehlt der Hund in der Datenbank, dann melden Sie sich bitte bei Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierazt.

    Hundesteuer
    Die Hundesteuer in Hochwald beträgt pro Jahr und Hund CHF 80.00.

    Bezug der Hundesteuer
    Die Rechnung der Hundesteuer erfolgt bis spätestens Ende April des Jahres. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung, erfolgt eine Mahnung. Wird die Hundesteuer trotz Mahnung nicht beglichen, erstattet die Gemeinde Hochwald Strafanzeige gestützt auf § 15 des Hundegesetzes.

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    Identitätskarte

    Den Antrag auf eine neue Identitätskarte müssen Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten stellen. Minderjährige sowie Bevormundete stellen den Antrag in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters, welcher sich ausweisen muss.

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • Aktuelles Passfoto schwarz-weiss oder farbig. Bitte beachten Sie die genauen Anforderungen an das Passfoto
    • Alte Identitätskarte
    • Bei Verlust der ID: Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle (Siehe Bemerkung unten)

     

    Gebühren

    • Erwachsene CHF 70.00 (Gültigkeit 10 Jahre)
    • Kinder (0-18 Jahre) CHF 35.00 (Gültigkeit 5 Jahre)

     

    Bitte beachten Sie, dass die Gebühren mit dem Antrag Bar oder mit Karte bezahlt werden müssen. Es dauert 7-10 Arbeitstage, bis Sie Ihre neue Identitätskarte erhalten.

     

    Verlust der ID
    Wenn Sie ihre ID verloren haben oder diese gestohlen wurde, müssen Sie den Verlust so schnell wie möglich bei einem Schweizer Polizeiposten anzeigen. Eine neue Identitätskarte kann nur gegen die von der Polizei ausgestellte Verlustsanzeige beantragt werden.

     

    Kombiangebot (Pass und Identiätskarte zusammen)

    Pass und Identitätskarte können auch als Kombiangebot bestellt werden. Gemeinsam bestellt sind die beiden Ausweise günstiger, als bei Einzelbestellung. Das Kombiangebot kann aber nicht bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden. Sie erhalten dieses im Passbüro.

    Um das Kombiangebot bestellen zu können, gehen Sie bitte nach den folgenden Schritten vor:

    • Sie melden sich telefonisch beim Ausweiszentrum in Solothurn oder füllen das Formular unter folgendem Link aus.
    • Für die Erfassung der biometrischen Daten (elektronisches Foto und Fingerabdruck) haben Sie die Wahl zwischen den Passbüros Solothurn, Basel oder Liestal. Bitte teilen Sie Ihre Wahl bei der telefonischen Anmeldung beim Ausweiszentrum Solothurn mit.
    • Das Ausweiszentrum prüft Ihre Daten und übermittelt diese an das gewählte Passbüro weiter.
    • Sie vereinbaren telefonisch einen Termin mit dem gewählten Passbüro zur Erfassung der biometrischen Daten. Bitte bringen Sie die bestehenden Ausweise mit. Ein Foto ist nicht erforderlich. Dieses wird für Pass und ID vor Ort erstellt.
    • Sie erhalten Ihren Pass und Ihre Identitätskarte in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen.

     

    Adressen:

    Ausweiszentrum Solothurn
    Hauptbahnhofstr. 12 / Postfach 132
    4501 Solothurn

    Telefonnummer zur Anmeldung: 032 627 63 70

     

    Passbüro Basel:

    Einwohneramt Basel-Stadt
    Spiegelgasse 6 (Spiegelhof)
    4001 Basel

    Telefon allgemein: 061 267 41 00
    Telefon für Pass/ID-Abholung: 061 267 70 98

     

    Passbüro Liestal:

    Passbüro Basel-Landschaft
    Mühlegasse 8 / Postfach
    4410 Liestal

    Telefon: 061 552 58 69

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    Lebensbescheinigung

    Mit einer Lebensbestätigung wird bestätigt, dass eine Person noch am Leben ist. Die Bestätigung wird vor allem im Verkehr mit Versicherungen (zum Beispiel für Rentenansprüche) benötigt. Zu diesem Zweck müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeikommen und ein persönliches gültiges Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis) mitbringen.

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    Lernfahrausweis

    Sie möchten den Lernfahrausweis beantragen? Sie finden die entsprechenden Informationen und notwendigen Formulare auf der Homepage der Motorfahrzeugkontrolle:

     

    Bitte bringen Sie das entsprechende Formular komplett ausgefüllt sowie die geforderten Unterlagen zu uns an den Schalter. Wir bestätigen Ihnen gegen Vorlage eines Ausweises Ihren Wohnsitz und Ihre Personalien direkt auf diesem Formular. Das Gesuch wird nach der Bestätigung der Personalien nicht mehr ausgehändigt. Die Gemeinde schickt das Gesuch direkt an die Motorfahrzeugkontrolle.

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    Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung)

    Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Niederlassungsbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Niederlassungsbescheinigung direkt am Schalter beziehen, telefonisch oder per Mail bestellen. Die Niederlassungsbescheinigung ist kostenlos.

     

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    Notpass / Provisorischer Pass

    In Notsituationen können Sie einen provisorischen Pass bestellen. Sie erhalten diesen normalerweise im kantonalen Ausweiszentrum in Solothurn. Am Wochenende sowie ausserhalb der Öffnungszeiten des Ausweiszentrums können provisorische Pässe auch auf den Flughäfen EuroAirport Basel-Mulhouse, Zürich-Kloten oder Genève-Cointrin beantragt werden.

    Kontaktadresse:

    Migrationsamt
    Ausweiszentrum
    Hauptbahnhofstrasse 12 / Postfach 144
    4502 Solothurn

    Telefon 032 627 63 70 / ausweiszentrum@ddi.so.ch

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    Personenstandsausweis / Zivilstandsnachweis

    Der Personenstandsausweis ist ein Auszug aus dem elektronischen Personenstandsregister (Infostar). Er gibt Auskunft über die aktuell registrierten Daten einer Person und eignet sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder Bürgerrecht.

    Personenstandsausweise (Zivilstandsnachweis) werden nur für Schweizer Bürger/innen ausgestellt. Wenn Sie einen Personenstandsausweis benötigen, können Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen.

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    Strafregisterauszug

    Der Strafregisterauszug gibt Auskunft über alle Urteile wegen Verbrechen und Vergehen Erwachsener, bis zum Ablauf bestimmter Fristen. Er kann online unter folgendem Link bestellt werden.

    Seit 2015 gibt es zudem den Sonderprivatauszug für Tätigkeiten, mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen.

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    Umzug innerhalb von Hochwald

    Sie ziehen innerhalb von Hochwald um?

    Bitte melden Sie sich persönlich oder via e-Umzug  innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Hochwald um.

    Für die Ummeldung benötigt die Gemeindeverwaltung Hochwald folgende Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass die Ummeldung erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.

    • Ummeldeformular
    • Kopie ID / Pass
    • Kopie Mietvertrag
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    Verlängerung Ausländerausweis

    Wird Ihr Ausländer-Ausweis in Kürze ablaufen, erhalten Sie vom Migrationsamt automatisch eine Verfallsanzeige.

    Bitte füllen Sie die Verfallsanzeige aus und bringen Sie es, zusammen mit dem Ausländerausweis und Ihrem Reisepass an unseren Schalter.

    Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde, werden Sie einen Brief erhalten, mit welchem wir Ihnen die Kosten der Verlängerung bekannt geben und ob ein neues Passfoto notwendig ist.