Hauptaufgaben:
- Beratung von Privatpersonen und Baufachleuten zum öffentlichen Baurecht
- Baubewilligungsverfahren und Baukontrollen
- Reklamewesen, Prüfen der Gesuche
- Prüfung Kanalisations- und Wasseranschlussgesuche
- Mitwirkung bei der Zonenplanung
- Führen des Bausekretariates
- Bewirtschaftung Geografisches Info-System GIS
- Nachführung Werkleitungen Wasser und Kanalisation
- Datenerhebung für das Bundesamt für Statistik BFS
- Koordination des Gebäudeunterhaltes der Gemeindeliegenschaften
- Betreuung und Begleitung von gemeindeeignen Bau-Projekten
- Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat und Kommissionen
- Führen der im Werk- und Hausdienst tätigen Mitarbeitern und Lernenden
- Sicherheit und Umwelt, Verantwortlich für die Schutzgebiete
- Organisation Abfallentsorgung und Heckseldienst
- Strassenwesen inkl. Signalisationen und Unterhalt
- Sicherheitsdelegierter bfu
| Name | Funktion | Kontakt | |
|---|---|---|---|
| Bucher Fabian | Bauverwalter |
Dienstleistungen
-
...
Baubewilligungsverfahren
Baubewilligungsverfahren
Sie möchten etwas baulich verändern? Hier finden Sie alle Informationen rund um das Baubewilligungsverfahren. Die im Amtsblatt ausgeschriebenen Baupublikationen können während 14 Tagen nach Veröffentlichung am Schalter der Bauverwaltung während den regulären Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden. Die Formulare für das kommunale sowie kantonale Gesuchsverfahren, sowie die gesetzlichen Vorgaben finden Sie im Anschluss.
Wer Bauten und Anlagen erstellen, ändern oder in ihrer Nutzung anpassen möchte, benötigt gemäss der Kantonalen Bauverordnung eine Baubewilligung. Die Bauverwaltung koordiniert das Bewilligungsverfahren mit den kommunalen und kantonalen Behörden und Prüfstellen. Sie kontrolliert die Baubegehren auf die baurechtlichen Belange und die Zonenkonformität und erteilt nach bestandener Prüfung der Gesuche die Baubewilligung. Sie ist zuständig für die baupolizeilichen Kontrollen im Hoch- wie auch im Tiefbau.
Für baurechtliche Auskünfte oder Fragen zum Bereich Tiefbau melden Sie sich bitte für eine Terminvereinbarung bei der Bauverwaltung unter Tel. 061 / 706 25 10 oder per E-Mail an bau@dornach.ch
Für die Bestellung eines beglaubigten Situationsplanes wenden Sie sich an den Kreisgeometer Sutter Ingenieure- und Planungsbüro AG Tel. 061 / 715 95 32 oder per E-Mail mst@sutter-ag.ch
Das Baugesuch mit den benötigten Beilagen ist bei der Bauverwaltung der Gemeinde einzureichen. Bitte beachten Sie die Unterscheidung zwischen normalen Baugesuchen und Baugesuchen im vereinfachten Verfahren. Letztere sind nur für Vorhaben von untergeordneter Bedeutung. Auf den Formularen und in den entsprechenden Online-Diensten finden Sie die Angaben zur Anzahl und den zusätzlich einzureichenden Unterlagen. Leider können unvollständige oder nicht unterzeichnete Gesuche nicht behandelt werden und werden retourniert.