Das amtliche Wahl- und Stimmmaterial und das Wahlpropagandamaterial ist den Stimmberechtigten gemäss der Zustellfrist in der Einberufung bzw. in der Regel (wenn die Frist für die briefliche Stimmabgabe nicht verkürzt wurde) bis spätestens am 4. letzten Samstag vor dem Wahl- und Abstimmungstag zuzustellen.
Sollten Sie kein Stimmmaterial erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Einwohnerdienste.
Die Ergebnisse werden beim Anschlagkasten bei der Gemeinde sowie im GemeindeNewsApp publiziert.
Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit den Stimmzetteln in die im Stimmrechtscouvert vorgesehenen Fächer. Achten Sie darauf, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint
Sie können das Antwort-Couvert per Post schicken oder in den Abstimmungsbriefkasten beim Gemeindehauseingang einwerfen. Damit das Couvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
Ihre briefliche Stimmabgabe kann aus folgenden Gründen ungültig sein:
- Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Couvert.
- Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
- Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen.
- Ihr Stimm-Couvert trifft zu spät ein.
Es sind keine aktuellen Veranstaltungen des Typs 'Wahlen & Abstimmungen' geplant.