Hauptaufgaben:
- Protokollführung des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung
- Schriftenkontrolle für Schweizer und Ausländer
- Stimmregisterführung
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Dorfblatt
- Dorfchronik
- Gratulationswesen
- Jungbürgerwesen
- Veranstaltungskalender und öffentliche Raumbelegungen
- Auskunft und Anlaufstelle bei Einbürgerungen
- Gemeindearchiv
| Name | Funktion | Kontakt | |
|---|---|---|---|
| Saladin Kapp Franziska | Verwaltungsleiterin und Gemeindeschreiberin | ||
| Grimbichler Eleonora | Stv. Gemeindeschreiberin, Verwaltungsangestellte Einwohnerdienste |
Hauptaufgaben:
- Abmeldungen
- Anmeldungen
- Adressänderungen
- Führen der allgemeinen Personenmutationen
- Adressauskünfte
- Heimatausweis
- Identitätskarte
- Ausländerausweise
- GA-Verkauf
- Wohnsitzbestätigungen
- Hundewesen
Keine Zivilstands-Bestätigungen durch die Einwohnerkontrolle
Wer von Pensionskassen aufgefordert wird, seinen Zivilstand bestätigen zu lassen, muss sich beim Zivilstandsamt seines Heimatortes melden. Wir, als ihre Wohnsitzgemeinde, können nur den Wohnsitz bestätigen. Für die Führung des Zivilstandes ist das Zivilstandesamt zuständig. Das offizielle Dokument für die Zivilstands-Bestätigung nennt man «Personenstandsausweis».
Wir danken für das Verständnis.
| Name | Funktion | Kontakt | |
|---|---|---|---|
| Probst Melanie | Verwaltungsangestellte Einwohnerdienst Hochwald und Gempen | ||
| Grimbichler Eleonora | Stv. Gemeindeschreiberin, Verwaltungsangestellte Einwohnerdienste |
Dienstleistungen
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Abmeldung
Abmeldung
Sie verlassen Hochwald?
Schade, dass Sie Hochwald verlassen. Wir wünschen Ihnen jedoch für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Bitte melden Sie sich entweder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Hochwald oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.
Für die Abmeldung benötigt die Gemeindeverwaltung Hochwald folgende Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.
- Abmeldeformular
- Kopie ID / Pass
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich. Bitte kommen Sie dafür ca. einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei uns am Schalter vorbei. Wir benötigen die Adresse Ihres neuen Wohnortes im Ausland. Zudem benötigt die Steuerabteilung von Ihnen eine Vollmacht für eine Zustelladresse, an welche die Steuerunterlagen in der Schweiz zugestellt werden können. Ausländische Staatsangehörige müssen ihren Ausländerausweis mitbringen, da dieser mit der Abmeldung ins Ausland seine Gültigkeit verliert und von uns ans Migrationsamt zurückgesendet werden muss.
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Adressauskünfte
Adressauskünfte
Sie benötigen eine Adressauskunft?
Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Firmen sowie Privatpersonen richten ihre begründete Anfrage schriftlich per Mail (gemeindeverwaltung@hochwald.ch) oder Post an die Einwohnerdienste.
Im Rahmen des Datenschutzgesetzes geben wir Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort und Staatsangehörigkeit, Adresse, Zuzugs- und Wegzugsort sowie Datum von Zu- und Wegzug einzelner Personen bekannt. Der Zivilstand und das Todesdatum werden nur bekannt gegeben, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird. Je genauer Ihre Angaben zur gesuchten Person sind (z.B. Geburtsdatum), umso eher lässt sich die gesuchte Person finden.
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Anmeldung
Anmeldung
Herzlich willkommen in Hochwald!
Bitte melden Sie sich entweder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Hochwald oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen an. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig in der alten Wohngemeinde abmelden, nur so können wir Ihre Anmeldung entgegen nehmen.
Für die Anmeldung benötigt die Gemeindeverwaltung Hochwald folgende Unterlagen.
- Anmeldeformular
- Kopie ID / Pass
- Kopie Mietvertrag / Kopie Kaufvertrag
- Kopie Krankenkassenkarte oder Police
- Abmeldebescheinigung der alten Gemeinde
- Original Ausländerausweis (alle Ausländer)
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.
Ausländische Staatsangehörige, welche neu in die Schweiz einreisen, müssen folgende Unterlagen zur Anmeldung mitbringen:
- Pass/Identitätskarte
- Arbeitsvertrag oder Studienbescheinigung
- Aufenthaltsgesuch Nichterwerbstätige (wenn kein Arbeitsvertrag und keine Studienbestätigung)
- Mietvertrag oder bei Untermiete das Einverständnis der Verwaltung oder des Eigentümers
- Nachweis Krankenversicherung
- Nachweis finanzielle Mittel (falls ohne Arbeitsvertrag)
- Geburtsurkunde
- Eheschein (falls verheiratet)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Geburtsurkunde/n Kinder (falls Kinder angemeldet werden müssen)
- Sorgerechtsentscheid bei geschiedenen / nicht verheirateten Eltern
- Einverständniserklärung Zuzug bei getrennt lebenden Eltern (Sorgerecht beider Eltern)
- Familiennachzugsgesuch
Downloads -
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Anmeldung Wochenaufenthalt
Anmeldung Wochenaufenthalt
Sie möchten sich in Hochwald als Wochenaufenthalter/in anmelden? Eine Anmeldung zum Aufenthalt wird nur in begründeten Fällen zugelassen. Wir bitten Sie deshalb, die beiden Forulare auszufüllen und mit den entsprechenden Unterlagen an die Gemeinde Hochwald zu schicken. Danach wird Ihr Gesuch geprüft und Sie erhalten anschliessend die Mitteilung, ob wir Sie als Wochenaufenthalter/in in Hochwald anmelden können. Die Voraussetzungen zum Aufenthalt werden von uns jährlich geprüft. Sollten Sie Ihren Wochenaufenthalt bei uns beenden, bitten um Mitteilung.
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Arbeitslosenhilfe / RAV-Anmeldung
Arbeitslosenhilfe / RAV-Anmeldung
Bei Stellenverlust oder bei der Suche nach einer neuen Stelle nehmen wir Ihre Neuanmeldung entgegen und vermitteln Sie an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).
Das Formular für die RAV-Anmeldung erhalten Sie bei uns am Schalter.
Für die Arbeitsvermittlung ist das RAV in Oberwil zuständig.
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV
Mühlemattstrasse 22
4104 Oberwil
Telefon: 061 552 05 80
rav.oberwil@bl.ch -
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Beglaubigung
Beglaubigung
Eine Beglaubigung bescheinigt die Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie. Am Schalter der Einwohnergemeinde werden Beglaubigungen für Hobler Einwohnerinnen und Einwohner vorgenommen. Beglaubigungen können ausserdem durch Notare und durch die Staatskanzlei ausgestellt werden.
Beglaubigungen von Unterschriften können nur vorgenommen werden, wenn die Unterschrift in Gegenwart der beglaubigenden Person getätigt wird und die unterschreibende Person sich mit Pass oder Identitätskarte ausweist.
Für die Beglaubigung von Fotokopien muss das Original vorgelegt werden.
Eine Beglaubigung ist keine Beurkundung. Die Beglaubigung bezieht sich nur auf die Echtheit der Unterschrift oder der Kopie. Die Beurkundung betrifft dagegen den Inhalt des Schriftstücks.
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Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Wochenaufenthalt)
Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Wochenaufenthalt)
Wenn Sie sich in einer anderen Gemeinde als Aufenthalter/in anmelden möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis (Heimatausweis). Die Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt ist ein persönliches Dokument und wird Ihnen gegen Vorlage Ihres Ausweises und Angabe der auswärtigen Adresse, per Mail, per Telefon oder am Schalter ausgestellt.
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Bestattung
Bestattung
Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange und Fragen gerne zur Verfügung.
Wir bitten die Angehörigen sich auf der Gemeindeverwaltung anzumelden, damit wir uns Zeit nehmen können.Bitte bringen Sie mit:
- die ärztliche Todesbescheingiung (Original)
- das Familienbüchlein
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Hundekontrolle
Hundekontrolle
Gestützt auf § 7 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz; BGS 614.71) müssen Personen, die einen mehr als drei Monate alten Hund halten, diesen der Einwohnergemeinde melden. Ebenso ist die Weitergabe und der Tod des Hundes meldepflichtig.
Hundehaltende und ihre Hunde müssen in der AMICUS-Datenbank registriert sein. Die registrierten Daten dienen als Basis für den Einzug der Hundesteuer. Hundehaltende müssen dafür besorgt sein, dass ihre Daten auf der Datenbank stets korrekt sind. Zu deren Kontrolle haben Hundehaltende die Möglichkeit, sämtliche relevanten Daten online unter www.amicus.ch einzusehen. Das Login erfolgt via Personen-ID und Passwort.
- Haben Sie keine Personen-ID, sind jedoch bei der Gemeinde als Hundehaltende registriert, dann wenden Sie sich bitte an den Helpdesk von AMICUS.
- Sind Ihre Adressdaten auf der Datenbank fehlerhaft, dann wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle.
- Weitergabe, Übernahme, Ausfuhr oder Tod Ihres Hundes melden Sie direkt in der AMICUS-Datenbank oder bei der Einwohnerkontrolle.
- Sind die Hundedaten nicht korrekt oder unvollständig (z.B. Chip, Rasse, etc.) oder fehlt der Hund in der Datenbank, dann melden Sie sich bitte bei Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierazt.
Hundesteuer
Die Hundesteuer in Hochwald beträgt pro Jahr und Hund CHF 80.00.Bezug der Hundesteuer
Die Rechnung der Hundesteuer erfolgt bis spätestens Ende April des Jahres. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung, erfolgt eine Mahnung. Wird die Hundesteuer trotz Mahnung nicht beglichen, erstattet die Gemeinde Hochwald Strafanzeige gestützt auf § 15 des Hundegesetzes.Downloads -
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Identitätskarte
Identitätskarte
Den Antrag auf eine neue Identitätskarte müssen Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten stellen. Minderjährige müssen für die Beantragung einer Identitätskarte in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen. Für Minderjährige unter gemeinsamer elterlicher Sorge braucht es die schriftliche Einwilligung des nicht anwesenden Elternteils. Das entsprechende Formular «Einwilligungserklärung» finden Sie hier. Der vorsprechende Elternteil muss dieses Formular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegen, ebenso eine Kopie des unterschriebenen Passes oder der Identitätskarte des nicht anwesenden Elternteils.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Aktuelles Passfoto schwarz-weiss oder farbig. Bitte beachten Sie die genauen Anforderungen an das Passfoto
- Alte Identitätskarte
- Bei Verlust der ID: Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle (Siehe Bemerkung unten)
Gebühren
- Erwachsene CHF 70.00 (Gültigkeit 10 Jahre)
- Kinder (0-18 Jahre) CHF 35.00 (Gültigkeit 5 Jahre)
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren mit dem Antrag Bar oder mit Karte bezahlt werden müssen. Es dauert 7-10 Arbeitstage, bis Sie Ihre neue Identitätskarte erhalten.
Verlust der ID
Wenn Sie ihre ID verloren haben oder diese gestohlen wurde, müssen Sie den Verlust so schnell wie möglich bei einem Schweizer Polizeiposten anzeigen. Eine neue Identitätskarte kann nur gegen die von der Polizei ausgestellte Verlustsanzeige beantragt werden.Kombiangebot (Pass und Identiätskarte zusammen)
Pass und Identitätskarte können auch als Kombiangebot bestellt werden. Gemeinsam bestellt sind die beiden Ausweise günstiger, als bei Einzelbestellung. Das Kombiangebot kann aber nicht bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden. Sie erhalten dieses im Passbüro.
Um das Kombiangebot bestellen zu können, gehen Sie bitte nach den folgenden Schritten vor:
- Sie melden sich telefonisch beim Ausweiszentrum in Solothurn oder füllen das Formular unter folgendem Link aus.
- Für die Erfassung der biometrischen Daten (elektronisches Foto und Fingerabdruck) haben Sie die Wahl zwischen den Passbüros Solothurn, Basel oder Liestal. Bitte teilen Sie Ihre Wahl bei der telefonischen Anmeldung beim Ausweiszentrum Solothurn mit.
- Das Ausweiszentrum prüft Ihre Daten und übermittelt diese an das gewählte Passbüro weiter.
- Sie vereinbaren telefonisch einen Termin mit dem gewählten Passbüro zur Erfassung der biometrischen Daten. Bitte bringen Sie die bestehenden Ausweise mit. Ein Foto ist nicht erforderlich. Dieses wird für Pass und ID vor Ort erstellt.
- Sie erhalten Ihren Pass und Ihre Identitätskarte in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen.
Adressen:
Ausweiszentrum Solothurn
Hauptbahnhofstr. 12 / Postfach 132
4501 SolothurnTelefonnummer zur Anmeldung: 032 627 63 70
Passbüro Basel:
Einwohneramt Basel-Stadt
Spiegelgasse 6 (Spiegelhof)
4001 BaselTelefon allgemein: 061 267 41 00
Telefon für Pass/ID-Abholung: 061 267 70 98Passbüro Liestal:
Passbüro Basel-Landschaft
Mühlegasse 8 / Postfach
4410 LiestalTelefon: 061 552 58 69
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Lebensbescheinigung
Lebensbescheinigung
Mit einer Lebensbescheingung wird bestätigt, dass eine Person noch am Leben ist. Die Bestätigung wird vor allem im Verkehr mit Versicherungen (zum Beispiel für Rentenansprüche) benötigt. Zu diesem Zweck müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeikommen und ein persönliches gültiges Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis) mitbringen. Sollte Ihnen ein persönliches Erscheinen auf der Verwaltung nicht möglich sein, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.
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Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung)
Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung)
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Niederlassungsbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Niederlassungsbescheinigung direkt am Schalter beziehen, telefonisch oder per Mail bestellen. Die Niederlassungsbescheinigung ist kostenlos. Alternativ können Sie die Niederlassungsbescheinigung ebenfalls mittels nachfolgendem Formular bestellen.
Mit einer Niederlassungsbescheinigung weisen Sie Ihren aktuellen oder früheren Wohnsitz in einer Gemeinde nach. Sie enthält Ihre Adressdaten sowie Ihr Geburtsdatum, jedoch keine Angaben zum Zivilstand.
Niederlassungsbescheinigungen werden für verschiedene Zwecke benötigt, beispielsweise für amtliche Angelegenheiten (z. B. Heirat, Rentenansprüche oder Einbürgerung) sowie für private oder geschäftliche Anliegen (z. B. Stellenantritt oder Bankgeschäfte).
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Umzug innerhalb von Hochwald
Umzug innerhalb von Hochwald
Sie ziehen innerhalb von Hochwald um?
Bitte melden Sie sich persönlich oder via e-Umzug innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Hochwald um.
Für die Ummeldung benötigt die Gemeindeverwaltung Hochwald folgende Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass die Ummeldung erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.
- Ummeldeformular
- Kopie ID / Pass
- Kopie Mietvertrag
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Verlängerung Ausländerausweis
Verlängerung Ausländerausweis
Wird Ihr Ausländer-Ausweis in Kürze ablaufen, erhalten Sie vom Migrationsamt automatisch eine Verfallsanzeige.
Bitte füllen Sie die Verfallsanzeige aus und bringen Sie es, zusammen mit dem Ausländerausweis und Ihrem Reisepass an unseren Schalter.Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde, werden Sie einen Brief erhalten, mit welchem wir Ihnen die Kosten der Verlängerung bekannt geben und ob ein neues Passfoto notwendig ist.
Die Finanzverwaltung erbringt alle Dienstleistungen im Bereich Finanzen und Rechnungswesen, unter anderem:
- Führen der Buchhaltung der Einwohner- und Bürgergemeinde Hochwald und Gempen inklusive Budgeterstellung und Rechnungsabschluss
- Gebührenerhebung (Wasser/Abwasser, Kehrricht, Tagestruktur etc.)
- Behandlung von Subventionsanträgen an die Beiträge der Musikschule
- Abrechnung von Beiträgen an die Schulzahnpflege
- Führen der Buchhaltung der römisch-katholischen Kirchgemeinde und des Wasserverbunds Dorneckberg
| Name | Funktion | Kontakt | |
|---|---|---|---|
| Karrer David | Finanzverwalter Hochwald und Gempen | ||
| Amann Patricia | Sachbearbeitung Rechnungswesen Schwerpunkt Gempen, Personaladministration Hochwald und Gempen | ||
| Bader Daniela | Sachbearbeitung Rechnungswesen Schwerpunkt Hochwald |
Hauptaufgaben:
- Beratung von Privatpersonen und Baufachleuten zum öffentlichen Baurecht
- Baubewilligungsverfahren und Baukontrollen
- Reklamewesen, Prüfen der Gesuche
- Prüfung Kanalisations- und Wasseranschlussgesuche
- Mitwirkung bei der Zonenplanung
- Führen des Bausekretariates
- Bewirtschaftung Geografisches Info-System GIS
- Nachführung Werkleitungen Wasser und Kanalisation
- Datenerhebung für das Bundesamt für Statistik BFS
- Koordination des Gebäudeunterhaltes der Gemeindeliegenschaften
- Betreuung und Begleitung von gemeindeeignen Bau-Projekten
- Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat und Kommissionen
- Führen der im Werk- und Hausdienst tätigen Mitarbeitern und Lernenden
- Sicherheit und Umwelt, Verantwortlich für die Schutzgebiete
- Organisation Abfallentsorgung und Heckseldienst
- Strassenwesen inkl. Signalisationen und Unterhalt
- Sicherheitsdelegierter bfu
| Name | Funktion | Kontakt | |
|---|---|---|---|
| Bucher Fabian | Bauverwalter |
Dienstleistungen
-
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Baubewilligungsverfahren
Baubewilligungsverfahren
Sie möchten etwas baulich verändern? Hier finden Sie alle Informationen rund um das Baubewilligungsverfahren. Die im Amtsblatt ausgeschriebenen Baupublikationen können während 14 Tagen nach Veröffentlichung am Schalter der Bauverwaltung während den regulären Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden. Die Formulare für das kommunale sowie kantonale Gesuchsverfahren, sowie die gesetzlichen Vorgaben finden Sie im Anschluss.
Wer Bauten und Anlagen erstellen, ändern oder in ihrer Nutzung anpassen möchte, benötigt gemäss der Kantonalen Bauverordnung eine Baubewilligung. Die Bauverwaltung koordiniert das Bewilligungsverfahren mit den kommunalen und kantonalen Behörden und Prüfstellen. Sie kontrolliert die Baubegehren auf die baurechtlichen Belange und die Zonenkonformität und erteilt nach bestandener Prüfung der Gesuche die Baubewilligung. Sie ist zuständig für die baupolizeilichen Kontrollen im Hoch- wie auch im Tiefbau.
Für baurechtliche Auskünfte oder Fragen zum Bereich Tiefbau melden Sie sich bitte für eine Terminvereinbarung bei der Bauverwaltung unter Tel. 061 / 706 25 10 oder per E-Mail an bau@dornach.ch
Für die Bestellung eines beglaubigten Situationsplanes wenden Sie sich an den Kreisgeometer Sutter Ingenieure- und Planungsbüro AG Tel. 061 / 715 95 32 oder per E-Mail mst@sutter-ag.ch
Das Baugesuch mit den benötigten Beilagen ist bei der Bauverwaltung der Gemeinde einzureichen. Bitte beachten Sie die Unterscheidung zwischen normalen Baugesuchen und Baugesuchen im vereinfachten Verfahren. Letztere sind nur für Vorhaben von untergeordneter Bedeutung. Auf den Formularen und in den entsprechenden Online-Diensten finden Sie die Angaben zur Anzahl und den zusätzlich einzureichenden Unterlagen. Leider können unvollständige oder nicht unterzeichnete Gesuche nicht behandelt werden und werden retourniert.
Hauptaufgaben:
- Unterhalt und Kontrolle gesamtes Strassennetz und Flurwege
- Unterhalt und Kontrolle Wasserleitungsnetz
- Unterhalt und Kontrolle Kanalisationsnetz
- Organisation Abfallentsorgung
- Winterdienst
- Lehrlingsausbildung
- Friedhof
- Entsorgung
| Name | Funktion | Kontakt | |
|---|---|---|---|
| Iwan Schäfer | Gemeindehandwerker | ||
| Patrick Kilchenmann | Gemeindehauswart |
Hauptaufgaben:
- Reinigung und Unterhalt Schulhaus und Schulanlage Kirsgarten inkl. Konzertsaal, Turnhallen und Aussenanlagen
- Reinigung und Unterhalt Schulhaus Wydenmatt, Gemeindehaus und Kindergarten
- Unterhalt Spielplatz
- Winterdienst